Es geschehen noch Zeichen und Wunder
- oder so ähnlich!!
Brigitte Betzel-Haarnagel / Jürgen Haarnagel (April 2005)
Auch wenn es ein langer, nerviger Prozess war, es hat sich auf alle Fälle gelohnt, noch einmal in Widerspruch zu gehen, zu dem Bescheid, der uns den Unterhalt für Martin, nachdem er nun 18 Jahre alt geworden ist um stolze 400 Euro gekürzt hatte. Nach Auffassung des Landratsamtes können nämlich nach Vollendung des 18. Lebensjahres nur noch Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch IX und nicht wie bisher nach dem Sozialgesetzbuch VIII gewährt werden.
Da Steffi und Martin auf alle Fälle noch bei uns zu Hause leben sollen, bis auch Martin im nächsten Sommer aus der Schule kommt, die Kosten für Martin aber definitiv nicht weniger wurden, bloß weil er das 19. Lebensjahr erreicht hatte, unsere Arbeit mit und an Martin sich auch weiterhin im gleichen Rahmen bewegt, konnten wir es nicht einsehen, nun auf einmal weniger Leistung zu bekommen. Dies insbesondere auch, weil in § 41 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches VIII ausdrücklich geregelt ist, dass auch jungen Volljährigen in der Regel bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII zu gewähren sind, wenn die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist.
Es hatte eh schon lange genug gedauert, bis unser ursprünglicher Antrag überhaupt bearbeitet, dann auch noch ohne Vorwarnung erheblich gekürzt wurde, auch wenn angeblich die Gesetze dafür verantwortlich seien - es bedarf auf diesem Gebiet dringend so einiges an Reformen - fühlten wir uns sehr ungerecht behandelt.
Bei uns könnten eben nur Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch IX gewährt werden, weil Martin ja nie selbstständig werden könne. Eine Auseinandersetzung mit den Leistungsvorschriften des Sozialgesetzbuches VIII hielt das Amt offenkundig für nicht notwendig in unserem Fall.
Bums aus, damit waren die Herrschaften durch mit Thema. Betrifft sie auch nicht persönlich, sind ja nur Akten.
So legten wir Widerspruch ein und mussten leider gleichzeitig so diverse Ungereimtheiten aufführen, die wir in den letzen beiden Jahren erfahren mussten.
Als wir nach mehreren Wochen nachfragten, wie es denn mit der Bearbeitung unseres Widerspruches aussähe, teilte die zuständige Dame uns mit, es läge noch kein Gutachten des Landesarztes für Behinderte vor, den hätte man eingeschaltet. Uns hatte man über dieses veranlasste Gutachten wohl versäumt, zu benachrichtigen.
Als der wirklich nette Professor dann seinen Hausbesuch (der erst mal ein unangenehmes Magenzwicken verursachte - Gott sei Dank vollkommen überflüssig) bei uns machte, sahen wir uns das Schreiben an, mit dem er vom Landratsamt aufgefordert wurde, für Martin ein Gutachten zu erstellen. Das Schreiben ist erst nach unserer Erinnerung an das Landesgesundheitsamt abgesandt worden. Hätten wir nicht wieder nachgehakt, hätte sich wohl wieder alles zeitmäßig um Monate verzögert- also wie gehabt. Keine Ahnung, was das ganze sollte. Zeit spielt hier, wenn ein Antragsteller etwas möchte, anscheinend keine Rolle.
Jedenfalls bekamen wir von dem Herrn Professor noch einige, für unsere individuellen Belange, sehr hilfreiche Tipps und das Gutachten fiel so aus, dass die ursprünglichen Kosten für Martin weiter bewilligt wurden, bis zum 21. Lebensjahr, wenn er solange bei uns lebt und weiter die Schule besucht.
Inzwischen hat Martin ja bewiesen, dass er durchaus auch gewisse Dinge in der WfB gebacken bekommt, und das mit seinem Speicheln werden wir irgendwie auch gelöst bekommen. Außerdem bleibt ihm noch ein Jahr, indem er sich weiter entwickeln kann.
Es steht dem auch nichts mehr im Wege, dass Steffi und Martin in der gleichen Einrichtung aufgenommen werden können, da uns der Herr Professor den richtigen Ansprechpartner nannte, und diesen auch in einem Gespräch auf unser berechtigtes Anliegen hinweisen wollte.
Inzwischen sind glücklicherweise andere Menschen für diese Bearbeitung zuständig und uns sind mehrere Steine vom Herzen gefallen. Wir hatten diesbezüglich auch schon eine andere Aussage bekommen.
Anders sähe die Sache allerdings aus, wenn Martin überhaupt in keinster Art und Weise selbstständiges Handeln und Denken vorweisen könnte.
Wir können wirklich nur allen Eltern ans Herz legen, nicht einfach alles zu schlucken und Kraft und Ausdauer zu investieren, um an ein berechtigt gefordertes Ziel zu kommen.
Bei uns hat sich das jetzt zumindest gelohnt, auch wenn es ein zeitweise sehr unangenehmes Umgehen mit dem Amt darstellte.
Nur gut, dass unsere Kiddis das nicht wirklich mit bekommen und verstehen.
Vielen Dank Herr Professor!!!